Elternbeirat

KiBiz § 9

Im Kinderbildungsgesetz ist die Zusammenarbeit mit den Eltern wie folgt geregelt.

(1) Das Personal der Kindertageseinrichtung sowie Tagesmütter und -väter arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes.

(2) In jeder Tageseinrichtung wird zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger ein Elternbeirat eingerichtet. Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger über alle die Einrichtung betreffenden wesentlichen Angelegenheiten informiert und angehört.

Das Verfahren über Zusammensetzung, Wahl und Durchführung von Informations- und Anhörungsveranstaltungen regelt der Träger oder die Einrichtung gemeinsam mit den Eltern.

Ziele des Elternbeirates

  • Bindeglied zwischen den Interessen der Eltern und der KiTa-Leiterin,
  • Informationsaustausch zwischen Eltern sichern und verbessern,
  • Elternanliegen aufnehmen und an die KiTa-Leiterin weitergeben,
  • Beratungs- und Unterstützungsfunktion für Eltern und KiTa-Leiterin,
  • Interesse für die Belange der Kindertageseinrichtung bei Eltern wecken und das Engagement fördern,
  • Zusammengehörigkeitsgefühl von Eltern, Kindern und KiTa-Mitarbeiterinnen stärken,
  • Teilnahme an den Sitzungen des Rates der Einrichtung,
  • Elternmitarbeit.